MALEREIBETRIEB BOLZ
Inhaber: Markus Bolz · Am Weidedamm 19 · 28215 Bremen
Telefon: 0421 3648457 · Mobil: 0170 9456362 · malereibolz@gmail.com
www.malereibetrieb-bolz.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für alle Verträge und Ausführungen des Malereibetriebs Bolz
§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Malereibetrieb Bolz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen
Auftraggebern liegen ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten gleichermaßen für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wie mit
Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nach zwingendem Verbraucherschutzrecht gegenüber Verbrauchern
unwirksam sind, gelten sie ausschließlich gegenüber Unternehmern. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die
gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bestimmungen der VOB/B finden nur dann Anwendung, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich und in Textform
vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur bei vollständiger Einbeziehung und vorheriger
Übergabe des Textes.
(4) Allen Angeboten liegt die Voraussetzung zugrunde, dass die Arbeiten ungehindert, fortlaufend und ohne bauseitige
Verzögerungen durchgeführt werden können. Sollten Einschränkungen der Baufreiheit entstehen – etwa durch Verzug
anderer Gewerke oder mangelnde Vorbereitung des Baufeldes –, werden hierdurch verursachte Mehraufwände nach
vorheriger Ankündigung gesondert berechnet.
§ 2 Bindungsfrist, Preisvereinbarungen und Zusatzleistungen
(1) An abgegebene Angebote hält sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von sechs Wochen ab
Ausstellungsdatum gebunden.
(2) Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate, ist
der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführungspreise anzupassen, soweit sich seine Kosten nachweislich verändert
haben. Maßgeblich sind ausschließlich:
• die Entwicklung der Lohnkosten nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk,
sowie
• die Entwicklung der Materialpreise nach dem Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen
Bundesamtes für die jeweils verwendeten Materialgruppen.
Die Anpassung ist auf den Umfang der tatsächlichen Kostenänderung begrenzt und darf insgesamt 10 % des
vereinbarten Preises nicht übersteigen. Kostensenkungen sind in gleicher Weise weiterzugeben. Der Auftragnehmer
teilt die Anpassung dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn in Textform unter Angabe der Berechnungsgrundlage mit.
Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Mitteilung in Textform kostenfrei kündigen.
(3) Verändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss, wird der am
Tag der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuersatz berechnet.
(4) Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Angebots beziehungsweise Leistungsverzeichnisses sind,
werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt und auf Nachweis nach Stundenlohn und
verwendetem Material abgerechnet, sofern keine andere Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Der
Auftragnehmer weist auf die zu erwartenden Mehrkosten vor Ausführung hin.
§ 3 Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen
Sofern Witterungseinflüsse (wie extreme Temperaturen, Frost, Niederschläge oder eine zu hohe Luftfeuchtigkeit) die qualitätsgerechte Ausführung oder Trocknung von Anstrichen und Beschichtungen gefährden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten vorübergehend auszusetzen. Vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermine verlängern sich um den Zeitraum der witterungsbedingten Ausfalltage zuzüglich der für den Wiederanlauf erforderlichen Vorbereitungs- und Rüstzeiten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Unterbrechung und den voraussichtlichen neuen Fertigstellungstermin.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen und Skonto
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gemäß § 632a BGB für bereits erbrachte, vertragsgemäße Teilleistungen
Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen zu verlangen. Abschlagsrechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme und Zugang der prüffähigen Rechnung ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere Zurückbehaltungs- und
Minderungsrechte bei Mängeln, bleiben unberührt.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
(4) Ein Skontoabzug wird nur gewährt, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde und sämtliche
Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung innerhalb der vereinbarten Skontofrist vollständig auf dem Konto
des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.
§ 5 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Die Werkleistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht. Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.
(2) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Veränderung der Oberfläche auf normalem Verschleiß, üblichen Witterungs- oder
Umwelteinflüssen, unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber oder auf einer vom Auftraggeber
vorgegebenen Ausführungsart beruht und nicht auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers. Dies gilt
insbesondere für Anstriche und Beschichtungen auf Holzoberflächen im Außenbereich sowie für Flächen, die
außergewöhnlichen klimatischen Belastungen ausgesetzt sind. Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(3) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des § 634a BGB:
• zwei Jahre für Instandhaltungs-, Anstrich- und Renovierungsarbeiten ohne Auswirkung auf die Gebäudesubstanz,
• fünf Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk, insbesondere Neubauarbeiten und umfassenden Grundsanierungen.
(4) Bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gelten ausschließlich die gesetzlichen Fristen.
§ 6 Abnahme und Teilabnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Nimmt der Auftraggeber das fertiggestellte Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten
angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, steht dies der Abnahme gleich (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der
Auftraggeber Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der
Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln
verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(3) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann der Auftragnehmer eine eigenständige Teilabnahme verlangen.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
§ 7 Abrechnungsverfahren, Aufmaß und Aussparungsregeln
(1) Wurde ein Pauschalpreis vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung auf Grundlage des vereinbarten Festpreises
ohne gesondertes Aufmaß.
(2) Bei Einheitspreisverträgen bildet das nach Fertigstellung ermittelte Aufmaß der tatsächlich bearbeiteten
Oberflächen die Grundlage der Abrechnung. Ergänzend gelten die Aufmaß- und Abrechnungsregeln der DIN 18363
(ATV Maler- und Lackierarbeiten – VOB/C). Gegenüber Verbrauchern gelten diese Regeln nur, wenn sie vor
Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber in ihren wesentlichen Auswirkungen erläutert wurden;
die wesentlichen Auswirkungen ergeben sich aus Absatz 3.
(3) Als Ausgleich für den erhöhten Bearbeitungsaufwand beim Anarbeiten an Aussparungen (wie Fenster- und
Türöffnungen, Nischen, Lichtschalter, Steckdosen, Fliesenspiegel und ähnliches) werden gemäß DIN 18363
Aussparungsflächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² (bei Bodenbelägen bis 0,5 m²) nicht abgezogen, sondern voll
übermessen. Sockel- und Fußleisten bis zu 10 cm Höhe bleiben bei der Flächenberechnung unberücksichtigt.
Unterbrechungen bei Längenmaßen bis zu 1,0 m Länge werden ebenfalls übermessen. Diese Regelung führt dazu,
dass die abgerechnete Fläche größer sein kann als die tatsächlich gestrichene Fläche.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des
Auftragnehmers – etwa in der Wohnung des Auftraggebers oder auf der Baustelle – oder im Fernabsatz (etwa
telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) geschlossen wurde. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
(2) Soll mit der Ausführung der Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist hierfür ein
ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers in Textform erforderlich (§ 357 Abs. 8 BGB). Ein entsprechendes
Formular liegt dem Angebot bei.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Malereibetrieb Bolz, Markus Bolz, Am Weidedamm 19, 28215
Bremen, Telefon: 0421 3648457, Telefax: 0421 67313482, E-Mail: malereibolz@gmail.com) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Malereibetrieb Bolz, Markus Bolz, Am Weidedamm 19, 28215 Bremen, Telefax: 0421 67313482, E-Mail:
malereibolz@gmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*): ______________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
Datum: ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn (§ 357 Abs. 8 BGB)
Diese Erklärung ist nur erforderlich, wenn die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen:
„Ich verlange ausdrücklich, dass der Malereibetrieb Bolz mit der Ausführung der beauftragten Leistungen bereits vor
Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den
Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere und dass ich bei einem Widerruf während der Ausführung Wertersatz für
die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen habe.“
Ort, Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________
§ 9 Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG)
Der Malereibetrieb Bolz nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
